Über dieses Projekt: Redaktion und Bewertung

Worum es geht
Auf dieser Seite wird dokumentiert, nach welchen Maßstäben die Inhalte von DeliArt Cake Creations erstellt und geprüft werden. Der Leser soll beurteilen können, ob den Bewertungen dieses Projekts Vertrauen geschenkt werden kann. Dazu gehören drei Punkte: die Arbeitsweise der Redaktion, die Methodik der Bewertung und die Offenlegung der Finanzierung.
Erfahrung mit dem deutschen Markt
Die redaktionelle Arbeit richtet sich ausschließlich auf den regulierten deutschen Glücksspielmarkt. Die Rechtsgrundlage hierfür ist der Glücksspielstaatsvertrag sowie dessen Umsetzung durch die zuständigen Behörden, namentlich das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als Regulierungsbehörde und die Verbraucherschutzbehörden der Länder. Ergänzend gelten die Werberichtlinien der GGL, der gemeinsamen Glücksspielaufsicht der Länder. Die redaktionellen Inhalte werden vor diesem regulatorischen Rahmen verfasst; die genannten Regeln — etwa das Verbot des Begriffs „Online Casino" in der Werbung für virtuelles Automatenspiel, zeitliche Werbebeschränkungen zwischen 6 und 21 Uhr, Begrenzung von Bonusangeboten auf 100 Euro, das Verbot von Influencer-Marketing für virtuelle Slots und Demospielen für nicht registrierte Spieler — fließen direkt in die Prüfkriterien ein. Ein Anbieter, der gegen diese Vorgaben verstößt, wird entsprechend gekennzeichnet oder nicht gelistet.
Methodik der Bewertung
Jeder Anbieter wird anhand überprüfbarer Kriterien bewertet. Zu den Kernkriterien zählen:
- Lizenzstatus. Vorhandensein einer deutschen Lizenz; Werbung für illegale oder nicht lizenzierte Anbieter erfolgt nicht.
- Trennung von Werbung und Inhalt. Redaktionelle Beiträge und kommerzielle Inhalte werden klar getrennt; Werbung ist als solche erkennbar und lenkt zu erlaubten Angeboten.
- Spierschutz. Ob der Anbieter Werbung an Minderjährige oder schutzbedürftige Gruppen richtet, Sportler oder Funktionäre in Sportwettenwerbung einsetzt, personalisierte Werbung ohne Einwilligung versendet oder gesperrten Personen Rückkehrboni anbietet.
- Bonuspraxis. Einhaltung der Obergrenze von 100 Euro, keine aggressiven Push-Benachrichtigungen, keine suggerierten Mindestauszahlungsquoten und keine drängenden Handlungsaufforderungen.
- Transparenz der Gewinnchancen. Täuschende Gewinnversprechen führen zur Abwertung; Suchtgefahren müssen in allen Werbemaßnahmen deutlich ausgewiesen sein.
Nur Kriterien, die anhand öffentlich zugänglicher Informationen oder dokumentierter Anbieterangaben geprüft werden können, fließen in die Bewertung ein. Wo Daten nicht ausreichen, wird dies im jeweiligen Beitrag vermerkt, statt eine Bewertung zu behaupten, die nicht belegt werden kann.
Wie das Projekt finanziert wird
DeliArt Cake Creations verdient an Partnerprogrammen: Wird über einen ausgezeichneten Link ein Konto bei einem Anbieter eröffnet, erhält das Projekt eine Provision. Diese Form der Finanzierung ist branchenüblich und wird hier ausdrücklich offengelegt. Sie hat keinen Einfluss auf die Bewertung selbst: Die Provisionen unterscheiden sich zwischen Anbietern, und die redaktionelle Einschätzung wird unabhängig von der Höhe einer möglichen Vergütung erstellt. Anbeiter ohne Partnerprogramm können ebenfalls gelistet und positiv bewertet werden, sofern sie die Prüfkriterien erfüllen.
Aktualisierung der Inhalte
Die Regulierung des deutschen Marktes ist im Wandel; Behördenvorgaben und Werberichtlinien ändern sich. Beiträge werden daher regelmäßig überprüft und bei Anlass — etwa neuen behördlichen Entscheidungen, geänderten Bonusbedingungen oder Lizenzänderungen — aktualisiert. Das Datum der letzten Überarbeitung ist am jeweiligen Beitrag ausgewiesen. Zuletzt redaktionell geprüft: 25 September 2026.
Hinweise und Korrekturen
Fehlerhafte Angaben oder veraltete Informationen können gemeldet werden: [email protected]. Hinweisen auf nachweisbare Verstöße von Anbietern gegen regulatorische Vorgaben wird nachgegangen; bestätigte Befunde führen zur Korrektur der betroffenen Beiträge. Für die Richtigkeit aller Angaben zum Zeitpunkt des Lesens kann keine Gewähr übernommen werden — maßgeblich sind die Angaben der jeweiligen Anbieter und der zuständigen Behörden.
